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Visa: Sicherere Karten durch SMS
Visa beabsichtigt, das Bezahlen mit seinen Kreditkarten sicherer zu machen. Wie die “Zeit Online” meldet, soll ab April ein als “Visa Alert” bezeichneter Service eingeführt werden. Erfolgt mit der Visakarte eine Zahlung, so erhält der Kunde eine SMS.
“Visa Alert” soll vor allem dazu dienen, den Missbrauch von Karten schneller entdecken und verfolgen zu können. Etwa 950 000 Visa-Kunden seien bundesweit von den aktuellen Problemen mit Kreditkarten betroffen. Visa arbeite an einer Lösung.
Geldautomaten verweigern Auszahlung
Am vergangenen Wochenende konnten zahlreiche Kunden der Postbank, deren Kredit- und EC-Karten mit so genannten EMV-Chips ausgestattet sind, kein Geld abheben. Dies berichtet der Online-Dienst Heise.de.
Derzeit, so Hartmut Schlegel, Sprecher der Postbank gegenüber der dpa, seien Experten mit der Fehlersuche beschäftigt. Noch wisse man nicht, wie viele Kartenbesitzer von diesem Problem betroffen seien. Laut Schlegel seien neben der Postbank auch andere Banken betroffen. Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) beabsichtige, heute hierzu Stellung zu nehmen.
Um die Echtheit einer Karte zu prüfen, sind derzeit die Verfahren Static Data Authentication (SDA), Dynamic Data Authentication (DDA) und Combined Dynamic Data Authentication (CDA) im Einsatz. Die vor allem in Großbritannien weit verbreiteten und mit Magnetstreifen versehenen Karten mit SDA-Chips sind in der Herstellung günstig, jedoch unsicher, da Skimmer die Kommunikation zwischen Karte und Terminal mit einem auf dem Einsteckschlitz angebrachten Gerät abfangen und so an die PIN gelangen.
Die in Deutschland eingesetzten Karten mit DDA-Chips sind zwar sicherer, besitzen jedoch weiterhin einen kopierbaren Magnetstreifen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass an den Verkaufsstellen beide Bezahlmöglichkeiten (per Magnetstreifen- und Chip-Karte) anbieten müssen. DerEMV-Standard wird bislang nur in Deutschland unterstützt.
Wer jedoch im Ausland seine EC- oder Kreditkarte zum Bezahlen nutzt, schützt seit 2005 die so genannte Haftungsumkehr. Sie besagt, dass bei Betrugsfällen im Zahlungsverkehr der nicht EMV-fähige Geschäftspartner, also das Geschäft oder die Bank, haftet.


