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Begeht Google mit Street View Hausfriedensbruch?

Mit dieser Frage beschäftigt sich seit kurzem ein Berufungsgericht im amerikanischen Pittsburgh, dass ein gegen Google geführtes und zuvor eingestelltes Verfahren teilweise wieder aufgehoben hat.

Googles Streetview trifft nicht überall auf Gegenliebe...

Googles Streetview trifft nicht überall auf Gegenliebe...

Laut heise.de hatte ein Ehepaar Google auf Schadensersatz und Unterlassung verklagt, da ein Fahrzeug von Google Street-View Fotos vom Haus des Paares gemacht habe, obwohl die Straße als Privatweg markiert gewesen sei.

Zunächst hatte das Paar Google bei einem Amtsgericht verklagt. Da es jedoch nicht beweisen konnte, durch die Google Fotos einen Schaden erlitten zu haben, stellte das Amtsgericht das Verfahren ein.

Gegenstand des Verfahrens vor dem Berufungsgericht in Pittsburgh ist nun ausschließlich der Vorwurf des Hausfriedensbruchs, jedoch nicht die Vorwürfe des Paares, Google habe die Privatsphäre verletzt und sich unrechtmäßig bereichert.

Dem Paar, so die Auffassung des Gerichts, stünde ein Schadensersatz von mehr als einem US-Dollar nur zu, wenn es den durch den Hausfriedensbruch erlittenen Schaden auch beweisen könne.

Während des Verfahrens betonten Googles Anwälte, von Street-View gemachte Fotos würden auf Wunsch entfernt.

Überwachungskameras prägen das Stadtbild

Lange gehörte die vollständig, unter anderem durch Überwachungskameras,überwachte Stadt zu den negativen Utopien. Besonders in der Literatur zeigten sich Bilder des totalitären Überwachungsstaats auf; bestes Beispiel: George Orwells Roman „1984“ und dem Hauptslogan “Big Brother is watching you”. Inzwischen so kann man meinen, hat die Realität die Utopie eingeholt, manchmal sogar schon überholt.

Das Schild “Vorsicht, Videoüberwachung!” findet sich seit einigen Jahren nicht nur an Tankstellen sondern an allen möglichen Plätzen des öffentlichen Lebens. Extremes Beispiel ist Großbritannien: Rund 4,2 Millionen Überwachungskameras sollen im Vereinigten Königreich die öffentliche Sicherheit gewährleisten. Im Vergleich dazu geht es in Deutschland noch vergleichsweise harmlos zu, doch auch hierzulande wird immer mehr öffentlicher Raum überwacht. An Ampeln, in U-Bahn Stationen wird der Bundesbürger von kleinen Minicams gefilmt. Allerdings darf hierzulande bislang nicht jeder nach Belieben filmen, denn jeder Bürger besitzt das „Recht am eigenen Bild“. Stets muss durch Warnschilder auf die Überwachungskameras hingewiesen werden.
Viele Gegner der kleinen “Überwachungsaugen” sehen auch im Internet-Riesen Google mit seinem Dienst Google Street View eine Verletzung des “Rechtes am eigenen Bild”. In Deutschland soll Street View erst dann verfügbar sein, wenn Google und die deutschen Datenschützer, allen voran Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar, sich einig geworden sind. Dies kann sich durchaus noch hinziehen, denn Johannes Caspar kündigte rechtliche Schritte gegen Google an.

Alles in allem birgt die Methodik wohl Vor- und Nachteile: Dank Überwachungskameras konnten die U-Bahn Schläger von München identifiziert werden, andererseits wird das Leben des Einzelnen jedoch immer durchsichtiger.