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Google will Privatsphäre schützen

Google ist in der Vergangenheit wiederholt ins Visier der Datenschützer geraten. Um Bedenken seiner Datenschutz-Politik zu zerstreuen, hat das Unternehmen nun in firmeneigenen Blog seine fünf Prinzipien zum Schutz der Privatsphäre seiner Nutzer veröffentlicht.

Im eigenen Blog erklärt Google die 5 Prinzipien zum Schutz der Privatsphäre seiner Nutzer

Im eigenen Blog erklärt Google die 5 Prinzipien zum Schutz der Privatsphäre seiner Nutzer

Dabei, so die Onlineausgabe der Zeitschrift “Internet World”, wolle Google die von seinen Nutzern zur Verfügung gestellten Informationen vor allem nutzen, um diesen nützliche Produkte und Dienste anzubieten.

Den Nutzern müssten sinnvolle Möglichkeiten zum Schutz ihrer Privatsphäre angeboten werden.

Alan Eustace, Senior Vice President, Engineering and Research in einem Beitrag des Google Blogs: “Die Datenschutzregeln sind dazu da, die Entscheidungen zu leiten, die wir machen, wenn wir neue Technologien entwickeln.”

In einem Video, das auch auf der Seite des Google-Blogs abrufbar ist, erläutert Google ausführlich die fünf Prinzipien seiner  Datenschutzregeln zum Schutz der Privatsphäre:

Überwachungskameras prägen das Stadtbild

Lange gehörte die vollständig, unter anderem durch Überwachungskameras,überwachte Stadt zu den negativen Utopien. Besonders in der Literatur zeigten sich Bilder des totalitären Überwachungsstaats auf; bestes Beispiel: George Orwells Roman „1984“ und dem Hauptslogan “Big Brother is watching you”. Inzwischen so kann man meinen, hat die Realität die Utopie eingeholt, manchmal sogar schon überholt.

Das Schild “Vorsicht, Videoüberwachung!” findet sich seit einigen Jahren nicht nur an Tankstellen sondern an allen möglichen Plätzen des öffentlichen Lebens. Extremes Beispiel ist Großbritannien: Rund 4,2 Millionen Überwachungskameras sollen im Vereinigten Königreich die öffentliche Sicherheit gewährleisten. Im Vergleich dazu geht es in Deutschland noch vergleichsweise harmlos zu, doch auch hierzulande wird immer mehr öffentlicher Raum überwacht. An Ampeln, in U-Bahn Stationen wird der Bundesbürger von kleinen Minicams gefilmt. Allerdings darf hierzulande bislang nicht jeder nach Belieben filmen, denn jeder Bürger besitzt das „Recht am eigenen Bild“. Stets muss durch Warnschilder auf die Überwachungskameras hingewiesen werden.
Viele Gegner der kleinen “Überwachungsaugen” sehen auch im Internet-Riesen Google mit seinem Dienst Google Street View eine Verletzung des “Rechtes am eigenen Bild”. In Deutschland soll Street View erst dann verfügbar sein, wenn Google und die deutschen Datenschützer, allen voran Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar, sich einig geworden sind. Dies kann sich durchaus noch hinziehen, denn Johannes Caspar kündigte rechtliche Schritte gegen Google an.

Alles in allem birgt die Methodik wohl Vor- und Nachteile: Dank Überwachungskameras konnten die U-Bahn Schläger von München identifiziert werden, andererseits wird das Leben des Einzelnen jedoch immer durchsichtiger.