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Google will Privatsphäre schützen
Google ist in der Vergangenheit wiederholt ins Visier der Datenschützer geraten. Um Bedenken seiner Datenschutz-Politik zu zerstreuen, hat das Unternehmen nun in firmeneigenen Blog seine fünf Prinzipien zum Schutz der Privatsphäre seiner Nutzer veröffentlicht.
Dabei, so die Onlineausgabe der Zeitschrift “Internet World”, wolle Google die von seinen Nutzern zur Verfügung gestellten Informationen vor allem nutzen, um diesen nützliche Produkte und Dienste anzubieten.
Den Nutzern müssten sinnvolle Möglichkeiten zum Schutz ihrer Privatsphäre angeboten werden.
Alan Eustace, Senior Vice President, Engineering and Research in einem Beitrag des Google Blogs: “Die Datenschutzregeln sind dazu da, die Entscheidungen zu leiten, die wir machen, wenn wir neue Technologien entwickeln.”
In einem Video, das auch auf der Seite des Google-Blogs abrufbar ist, erläutert Google ausführlich die fünf Prinzipien seiner Datenschutzregeln zum Schutz der Privatsphäre:
Fluggastdaten-Auswertung: EU mit zweitem Anlauf
Ende letzter Woche haben die europäischen Innenminister auf ihrem informellen Treffen im spanischen Toledo beschlossen, einen zweiten Anlauf zum Aufbau eines Systems, mit dessen Hilfe Daten von Flugpassagieren gesammelt und ausgewertet werden sollen, beschlossen. Dies meldet das Nachrichtenportal heise.de.
Hintergrund ist der vereitelte Anschlag auf eine US-Amerikanische Passagiermaschine im Dezember 2009. Gegen die erste Initiative auf EU-Ebene hatte Ende 2008 vor allem die Bundesregierung Wiederstand geleistet.
“Wenn man das machen will, dann jetzt”, so Bundesinnenminister Thomas de Maizière am Rand der Tagung. Nun ginge es nicht mehr darum, ob die so genannten Passenger Name Records (PNR) beschlossen, sondern wie sie durchgeführt werden.Gleichzeitig forderte der Minister strengere Datenschutzbestimmungen.
Dieser Forderung schließe sich, so der Bericht weiter, auch Bundesjustizministerin Sabine Leuthheuser-Schnarrenberger (FDP) an. Widerstand rege sich auch im Europäischen Parlament. So hätten Grüne und Sozialdemokraten Widerstand gegen das Vorhaben angekündigt und auch Manfred Weber, Vize-Fraktionschef der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) sei skeptisch.
Genüber der Financial Times Deutschland sagte er, für den Rat werde es sehr schwierig, mit diesem Vorschlag eine Mehrheit der Abgeordneten zu bekommen. Zudem sollten sich die Eu-Innenminister eher auf die Vernetzung ihrer Behörden konzentrieren.
Das PNR-Projekt sieht die Aufteilung der zu speichernden Daten in 19 Kategorien wie Namen, Telefon- Konten- Kreditkartennummernund und den Essenswünschen an Bord vor.
Kommentar zur Vorratsdatenspeicherung
Den Stein ins Rollen gebracht haben mehr als 34.000 Bundesbürger mit einer Sammelklage. Die Bundesrichter werden nun darüber zu entscheiden haben, ob das mittlerweile Nachgebesserte Gesetz im Einklang mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist.
Seitdem die Vorratsdatenspeicherung nach §113A des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft ist, müssen Telekommunikationsunternehmen (Telefongesellschaften und Internet-Provider) die Verbindungsdaten ihrer Kunden ein halbes Jahr lang speichern. Hierzu zählen Daten zu gewählten Rufnummern, Internetverbindungen, IP-Adressen und Daten zur E-Mail-Kommunikation und VoIP-Telefonie. Bei Handy-Telefonaten wird zu Gesprächsbeginn sogar der aktuelle Standort des Anrufers bezogen auf die bei Gesprächsbeginn benutzte Mobilfunkzelle abgespeichert.
Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Verfügungen den Zugriff auf diese Daten eingeschränkt: So dürfen Polizei und Staatsanwaltschaft entsprechende Auskünfte nur noch bei den Providern einholen, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt. Dies betrifft Fälle zur Abwehr schwerer Gefahren und zur Verfolgung schwerwiegender Taten. Trotzdem haben aber auch die Geheimdienste Zugriff auf diese Daten.
Befürworter der Vorratsdatenspeicherung wie der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GDP) Konrad Freiberg bemängeln, die Polizei sei ohne die Vorratsdatenspeicherung “in vielen Fällen blind und taub” und es sei nur noch möglich, leichte Verbrechen aufzuklären, so Feiberg im Gespräch mit dem Hamburger Abendblatt.
Zudem, so Freiberg weiter, habe man “Gefahren für das Leben im Vorwege” abwehren können.
Zu den Gegnern der Vorratsdatenspeicherung zählen der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der Chaos Computer Club (CCC) sowie Gewerkschaften, Fernsehsender, Medienverbände und Bundesjustizministerin Sabine Leuthhäuser-Schnarrenberger. Die Ministerin steckt in der Zwickmühle, das gesetz zugleich abzulehen und doch zu verteidigen. Die Allianz der Gegner des umstrittenen Gesetzes fürchtet um den Datenschutz und die Pressefreiheit.
Die Befürchtung der Gegner der Vorratsdatenspeicherung, dem Missbrauch der hoch sensiblen Verbindungsdaten sei Tür und Tor geöffnet, hat sich bereits bestätigt. der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung weißt auf eine Eingabe des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar (PDF-Datei) hin, der zufolge Telekommunikationsunternehmen in mehreren Fällen bereits rechtswidrig mit den gespeicherten Daten umgegangen seien. So hätten einige schwarze Schafe über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehend, nicht für die Vorratsdatenspeicherung vorgesehene Nutzungsdaten erfasst, länger als sechs Monate gespeichert und Zugriffe auf diese Datensätze nicht ordnungsgemäß protokolliert.
Sicher, Justizbehörden müssen angemessene gesetzliche Regelungen aber auch die erforderliche Technik an die Hand gegeben werden. Nur so lassen sich Straftaten verhindern und aufklären. Es kann und darf jedoch nicht sein, dass durch die Datensammelwut des Staates auch diejenigen Bürger, die sich nichts zu Schulden haben kommen lassen, zu gläsernen Bürgern werden. Und nicht zuletzt darf die in unserer Demokratie vorhandene Pressefreiheit nicht angetastet werden. Wenn ich als Online-Journalist zu einem Artikel mit brisantem Inhalt recherchiere, geht es den Staat nichts an, mit welchen Informanten ich per E-Mail oder Telefon kommuniziere und welche Informationsquellen ich im Internet anzapfe.
Wie stehen Sie zur Vorratsdatenspeicherung? Sind Sie seit dem 01.01.2008 aufgrund von geführten Telefonaten oder Briefwechseln per E-Mail schon einmal unberechtigt ins Visier der Polizei geraten? Wir freuen uns auf Ihre Beiträge, die Sie selbstverständlich anonym verfassen können.

