Archiv für Dezember 2009

Callcenteragenten betrügen Fluggäste um Millionen

Agenten des Bremer Callcenters Flyline haben Fluggäste der British Airways um Millionen betrogen. Dies meldet Heise Online und beruft sich auf einen Bericht des Bremer Fernsehmagazins Buten und Binnen.

Demzufolge sollen die Callcenteragenten Kreditkartenangaben von Flugpassagieren, die ihre Reisen per Telefon buchten, missbraucht und Geld von deren Konten abgebucht haben. Die Polizei habe bei der Durchsuchung des Callcenters einen Teamleiter festgenommen.

Bereits vergangene Woche hatte das britische Boulevard-Blatt Daily Mirror einen Bericht abgedruckt in dem es hieß, europaweit seien Kunden betroffen, die ihre Tickets bei dem betreffenden Callcenter geordert hätten. Dem Zeitungsbericht zufolge sollen die Callcenteragenten jedoch nicht nur Geld von den betroffenen Kreditkartenkonten abgebucht, sondern die Daten auch zur Herstellung gefälschter Kreditkarten verwendet haben. Ein Sprecher von British Airways wollte den Vorfall gegenüber der Zeitung nicht kommentieren, da dies “Sache einer laufenden Ermittlung der deutschen Polizei” sei.

Netzpolitik.org deckt Datenpanne bei Berliner Gewerbeauskunft auf

Das Internet-Magazin Netzpolitik.org hat die

Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft auf eine Datenpanne bei der Online-Gewerbeauskunft hingewisen. Dies berichtet Heise online und beruft sich auf einen Bericht von Netzpolitik.org, demzufolge dem Magazin sämtliche, aus der Datenbank ausgelesenen Datensätze zugespielt wurden.

Wie der Grünen-Sprecher für Datenschutz Benedikt Lux am Sonntag vergangener Woche in einer Pressemitteilung schrieb, sei auch die per Gewerbeordnung verbotene Recherche nach Tätigkeitsfeld möglich, was beispielsweise bei erotischen Dienstleistungen problematisch sei. Lux kritisiert, es sei “ein Leichtes gewesen,

Sicherungen gegen das automatische Auslesen von Datenbanken einzubauen”.

Die senatsverwaltung für Wirtschaft indess nimmt die seit Freitag vergangener Woche bekannten Hinweise von Netzpolitik.org ernst. Man werde, so Stephan Schulz, Sprecher der Behörde am Sonntag, “den Fall genau prüfen”.

Kommentar zur Vorratsdatenspeicherung

Seit Montag dieser Woche steht die im Januar 2008 von der damaligen Bundesregierung eingeführte Vorratsdatenspeicherung vor dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand:

Den Stein ins Rollen gebracht haben mehr als 34.000 Bundesbürger mit einer Sammelklage. Die Bundesrichter werden nun darüber zu entscheiden haben, ob das mittlerweile Nachgebesserte Gesetz im Einklang mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist.

Seitdem die Vorratsdatenspeicherung nach §113A des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft ist, müssen Telekommunikationsunternehmen (Telefongesellschaften und Internet-Provider) die Verbindungsdaten ihrer Kunden ein halbes Jahr lang speichern. Hierzu zählen Daten zu gewählten Rufnummern, Internetverbindungen, IP-Adressen und Daten zur E-Mail-Kommunikation und VoIP-Telefonie. Bei Handy-Telefonaten wird zu Gesprächsbeginn sogar der aktuelle Standort des Anrufers bezogen auf die bei Gesprächsbeginn benutzte Mobilfunkzelle abgespeichert.

Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Verfügungen den Zugriff auf diese Daten eingeschränkt: So dürfen Polizei und Staatsanwaltschaft entsprechende Auskünfte nur noch bei den Providern einholen, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt. Dies betrifft Fälle zur Abwehr schwerer Gefahren und zur Verfolgung schwerwiegender Taten. Trotzdem haben aber auch die Geheimdienste Zugriff auf diese Daten.

Befürworter der Vorratsdatenspeicherung wie der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GDP) Konrad Freiberg bemängeln, die Polizei sei ohne die Vorratsdatenspeicherung “in vielen Fällen blind und taub” und es sei nur noch möglich, leichte Verbrechen aufzuklären, so Feiberg im Gespräch mit dem Hamburger Abendblatt.

Zudem, so Freiberg weiter, habe man “Gefahren für das Leben im Vorwege” abwehren können.

Zu den Gegnern der Vorratsdatenspeicherung zählen der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der Chaos Computer Club (CCC) sowie Gewerkschaften, Fernsehsender, Medienverbände und Bundesjustizministerin Sabine Leuthhäuser-Schnarrenberger. Die Ministerin steckt in der Zwickmühle, das gesetz zugleich abzulehen und doch zu verteidigen. Die Allianz der Gegner des umstrittenen Gesetzes fürchtet um den Datenschutz und die Pressefreiheit.

Die Befürchtung der Gegner der Vorratsdatenspeicherung, dem Missbrauch der hoch sensiblen Verbindungsdaten sei Tür und Tor geöffnet, hat sich bereits bestätigt. der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung weißt auf eine Eingabe des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar (PDF-Datei) hin, der zufolge Telekommunikationsunternehmen in mehreren Fällen bereits rechtswidrig mit den gespeicherten Daten umgegangen seien. So hätten einige schwarze Schafe über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehend, nicht für die Vorratsdatenspeicherung vorgesehene Nutzungsdaten erfasst, länger als sechs Monate gespeichert und Zugriffe auf diese Datensätze nicht ordnungsgemäß protokolliert.

Sicher, Justizbehörden müssen angemessene gesetzliche Regelungen aber auch die erforderliche Technik an die Hand gegeben werden. Nur so lassen sich Straftaten verhindern und aufklären. Es kann und darf jedoch nicht sein, dass durch die Datensammelwut des Staates auch diejenigen Bürger, die sich nichts zu Schulden haben kommen lassen, zu gläsernen Bürgern werden. Und nicht zuletzt darf die in unserer Demokratie vorhandene Pressefreiheit nicht angetastet werden. Wenn ich als Online-Journalist zu einem Artikel mit brisantem Inhalt recherchiere, geht es den Staat nichts an, mit welchen Informanten ich per E-Mail oder Telefon kommuniziere und welche Informationsquellen ich im Internet anzapfe.

Wie stehen Sie zur Vorratsdatenspeicherung? Sind Sie seit dem 01.01.2008 aufgrund von geführten Telefonaten oder Briefwechseln per E-Mail schon einmal unberechtigt ins Visier der Polizei geraten? Wir freuen uns auf Ihre Beiträge, die Sie selbstverständlich anonym verfassen können.

Achtung! Die Weihnachtszeit ist brandgefährlich!

Alle Jahre wieder kommt sie, die Weihnachtszeit mit geschmückten Städten und Christkindlmärkten, die zum Besuchen und bei einem Glühwein zum Verweilen einladen. Zu Hause werden die ersten Kerzen am Adventskranz und vielleicht auch ein paar weitere angezündet, um die dunkle und kalte Jahreszeit mit Wärme, Plätzchen und Stollen behaglicher zu machen.

Rechtzeitig vor Heilig Abend werden auch wieder unzählige Christbäume gekauft, zu Hause mit der Familie geschmückt und neben den elektrischen Kerzen oft auch mit Wachskerzen und vielleicht sogar Wunderkerzen für den Abend des Jahres versehen.

Da der letzte Monat des Jahres auch alljährlich wieder der stressigste für viele Väter und Mütter wird, die noch Geschenke besorgen oder für das weihnachtliche Essen einkaufen müssen und dadurch abeglenkt sind und die brennenden Kerzen im Wohnzimmer unbaufsichtig lassen, steigt gerade auch jetzt wieder die Gefahr für Wohnungs- und Hausbrände durch vergessene Kerzen an. Vor allem, wenn Baum oder Kranz schon etwas trocken sind:

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Dabei gibt es einfache Möglichkeiten sich und seine Liebsten durch modernen Rauchmelder von ABUS vor Rauchvergiftung und Feuerschaden zu beschützen! Einmal montiert überwacht ein Rauchmelder den Raum auf Rauchentwicklung und warnt durch einen unüberhörbaren Ton.

Aktuelle Modelle lassen sich auch zu einem Rauchmelderverbund zusammenschalten, so dass ein Feuer im Wohnzimmer auch vom Rauchmelder im Eßzimmer empfangen und gemeldet wird. Und für den Fall der Fälle sollte immer ein Eimer mit Wasser, eine Gießkanne oder am besten gleich ein Feuerlöscher in der Nähe von Weihnachtsbaum und Adventskranz stehen…

Auf eine sichere und vor allem brandfreie Weihnachtszeit!

Nur teure Sicherheit ist wirklich sicher…?

Leider kann man es immer wieder in der Zeitung lesen und in den Nachrichten sehen, dass nicht nur in den dafür bekannten und vielleicht auch berüchtigten Gegenden einer Stadt, wie z.B. Bahnhof oder Innenstadt, Einbrüche verübt werden, sondern auch in eigentlich für Sicher gehaltene Wohngegenden Diebstähle begangen werden.

Sie sind sich sicher, dass Sie in einer absolut sicheren Gegend wohnen, da Ihre Nachbarn, zu denen Sie ein gutes Verhältnis haben, auch auf Sie und die Umgebung aufpassen und Sie vielleicht sogar einen Wachhund haben, der größer als ein Schoßhund ist und zur Not auch mal zubeißen könnte?

Das reicht bei weitem nicht!

Was machen Sie, wenn die Nachbarn im Urlaub sind bzw. so einen guten Schlaf haben, dass die nicht mal vom morgendlichen Klingeln des Postboten aus dem Schlaf gerissen werden oder sogar schwerhörig sind? Und einen Hund kann man ganz einfach mit Wurst und Schlafmittel davon überzeugen, keine Gefahr mehr für den Einbrecher darzustellen…

Einzig ein elektronisches Sicherheitssystem ist das Geld wert, dass Sie dafür investieren müssen und das auch nur einmalig! Verdrahten Sie Fenster und Türen, installieren Bewegungsmelder und überwachen alles zentral am PC oder am Schaltkasten Ihrer Alarmanlage, nur so können Sie wirklich sicher und beruhigt schlafen!

Ach ja, fast vergessen. Damit jeder potentielle Einbrecher weiß, dass er hier auf Granit beißt, montieren sie noch einige Kamera Dummies am Haus als Abschreckung…

Wie ist Ihre Meinung? Sicherheit um jeden Preis oder sichern wo nötig aber in Grenzen?